Versicherung für Australien

Reiseversicherungen für Australien

Was ist wichtig - Was ist sinnvoll

Für Reisen nach Australien gibt es Versicherungen die wirklich sinnvoll bzw. sogar wichtig sind.

Schnelle Übersicht:

  • Bereits bestehenden Versicherungen vor der Reise aufTauglichkeit für Australien prüften.
  • Spezielle Reiseversicherungen können sinnvoll sein.
  • Manche auch nur für besondere Lebensumstände bzw. Situationen.
  • Reise-Versicherungsprodukte haben sehr unterschiedliche Bedingungen. Persönliche Vorgaben sind entscheidend.
  • Reisegepäck-Versicherungen sind in der Regel sinnlos (Quelle: Stiftung Warentest).

Welche Versicherungen für Australien

Für Reisen, vor allem ins außereuropäische Ausland, können spezielle Reiseversicherungen sinnvoll sein. Manches ist aber auch bereits in denen eingeschlossen, die man ohnehin hat. Die Reise ist ein guter Zeitpunkt, seine bestehenden Versicherungen auf den Geltungsbereich zu überprüfen.

  • AUSLANDSKRANKEN-Versicherung: Unerlässlich für eine Australienreise
  • REISERÜCKTRITT-Versicherung: Empfehlenswert und sinnvoll
  • REISEHAFTPFLICHT-Versicherung: Bei Besitz einer Privathaftpflicht nicht zwingend notwendig.
  • PRIVATHAFTPFLICHT-Versicherung: Nicht nur auf Reisen eine gute Sache.
  • UNFALL-Versicherung: Wenn nicht schon vorhanden, überlegenswert auf Reisen.
  • REISEABBRUCH-Versicherung: Kann im Einzelfall & je nach persönlichen Umständen Sinn machen.
  • REISEGEPÄCK-Versicherung: Wenig sinnvoll. Hohe Hürden für Erstattung
  • HANDY-Versicherung: Siehe Reisegepäck.

Beachte bitte unseren Hinweis am Ende der Seite*

Die Auslands-Krankenversicherung (AKV)*

Auf unseren Karten der Krankenkassen steht es zu lesen: „Europäische-Krankenversicherungskarte„. Damit ist eigentlich klar: Für Australien ist eine gesonderte Auslandskrankenversicherung sinnvoll.

Es gibt sehr, sehr viele Anbieter. Die Preise bewegen sich zwischen ein paar Euros – bei kürzeren Aufenthalten – und mehreren hundert Euro bei monatelangen Reisen mit umfangreichen Leistungen. Damit hängte es zu allererst vom eigenen Reisevorgaben und Leistungswünschen ab. Das sind: Reisedauer, Alter, Vorerkrankungen, gewünschte Serviceleistungen und u. U. auch das Reiseland, z.B. bei einem Zwischenstopp in den USA. Dort gelten strengere Vorgaben.

Die Versicherungsbedingungen können, je nach Anbieter, sehr stark voneinander abweichen. Die Aufenthaltsdauer kann eingeschränkt sein, andere Anbieter unterscheiden sich nach eingeschlossenen Mitreisenden (z.B. mitreisende Kinder). Vor allem aber können sich „Leistungen“ sehr stark unterscheiden.

Alle Angebote zu vergleichen ist nicht immer einfach und bedarf etwas Zeit zum Lesen. Das mag etwas umständlich sein, ist aber angebracht. Es kann sich nicht nur finanziell sondern auch gesundheitlich lohnen! Erkrankung im Ausland sollen ja nicht noch zusätzlich zu hohen Arztrechnung führen.

Unsere Tipps:

– Hat man bereits eine Auslandskrankenversicherung (z.b. vom letzten Urlaub), prüfe ob sie für Australien in Bezug auf Laufzeit oder Ländereinschränkung gültig ist.

– Arztbesuchen in Australien erfordern eine Kreditkarte. Bei leichten Erkrankung und kleineren Verletzungen muss die Arztrechnung sofort vor Ort bezahlt werden (Belege aufheben!). Nach der Rückkehr – bei längerem Aufenthalt ggf. auch früher – können die Belege eingereicht und von der Versicherung zurückgeholt werden.

Bei schweren Verletzung und Erkrankungen mit stationärer Behandlung, werden Übernahme-Vereinbarung zwischen Arzt bzw. Krankenhaus und der Versicherung ausgetauscht.

– Auf Reisen die Versicherungsunterlagen dabei haben. Entweder in Kopie oder als Scan – z.B. abgelegt im Netz – sodass auch im Ausland darauf zugegriffen werden kann!

Die Reiserücktritt-Versicherung (RRV)*

Eine sinnvolle Versicherung, die man abschließen sollte. Sie kann mögliche Stornierungskosten ersetzen. Die können bei kurzfristig und unerwarteter Absage der Reise durch den Kunden entstehen. Ein Hinweis auf den Abschluss einer solchen RRV durch den Reiseveranstalter, gehört nicht nur zum guten Ton, sondern ist auch gesetzlich vorgeschrieben.

Die Versicherungsprämie richten sich nach dem Preis der Reise, den eingeschlossenen Gründen für die Absage und einem möglichen Eigenanteil (Selbstbehalt). Üblicherweise liegen sie bei 3-4% des Reisepreises.

Es gibt viele Gründe für die Absage einer Reise. Sie müssen jedoch immer wichtig sein. Die Versicherungsbedingungen geben das vor und die Versicherer schauen sich die Gründe genau an. Man muss sie belegen können, z. B. durch einen Arzt oder andere offizielle Bescheinigungen. Zu den Gründen zählen kann eine unerwartete Krankheit, Unfall oder Tod eines nahen Verwandten.

Nach einer Buchung einfach keine Lust mehr auf die Reise zu haben, ist kein erstattungsfähiger Rücktrittsgrund. Auch wenn vor Reiseantritt plötzlich die finanziellen Mittel fehlen ist das kein erstattungspflichtiger Grund.

Studierenden oder Schülern, die bei Prüfung durchgefallen sind und bereits bezahlte Reisen deshalb absagen wollen, haben wenig Chancen auf eine Erstattung.

Die Reisehaftpflicht-Versicherung*

Hier gilt es zu prüfen ob die eigene „Privathaftpflicht“ diese nicht ohnehin einschließt. Wenn sie, was oftmals so ist, auch im Ausland gild, ist eine spezielle „Reisehaftpflicht“ unnötig. Nur falls sie nicht für Australien gild oder man noch keine hat, ist jetzt der Zeitpunkt über eine Privathaftpflicht nachzudenken.

Privathaftpflicht-Versicherung*

Die meisten von uns besitzen eine private Haftpflichtversicherung. Sie ist sinnvoll, um im Schadensfall Ansprüche Dritter – in der Heimat und auf Reisen – zu begleichen. Sie deckt Schäden, die der Versicherungsnehmer im täglichen Leben durch Fahrlässigkeit an Personen oder Gütern anderer verursacht.

Üblicherweise gilt die Haftpflicht auch im Ausland. Das sollte man jedoch prüfen oder seinen Berater fragen. Verschiedene Versicherungen schließen bestimmte Länder aus. Z.B. die USA!

Für alle die über die USA reisen! Für die USA wird von vielen Haftpflichtversicherungen ein Zusatz gefordert. Die hohen Schadensersatzansprüche, die in den USA möglich sind, schließen die meisten Standardverträge aus. Mit Zusatzvereinbarungen kann man das Land in den Vertrag einbinden.

Die Privathaftpflichtversicherung gilt jedoch nicht für Schäden die mit einem Mietfahrzeug verursacht werden. Solche Schäden sind nur durch die Versicherung die Vermieter zusätzlich anbieten abgesichert.

Unfallversicherung*

Eine Unfallversicherung kann eine sinnvolle Sache sein. Beim Unfall sichert sie nicht nur die sofortige, medizinische Versorgung, sondern im Idealfall auch die Folgen des Unfalls ab. Welche eingeschlossen sind ist in der Versicherungspolice aufgeführt.

Bei Unfallversicherungen ist es wichtig zu wissen, welchen Umfang sie abdeckt. Dazu gehört nicht nur in welchen Ländern sie gild, sondern auch welche Aktivitäten eingeschlossen sind. So können bestimmte Sportarten ausgeschlossen sein. Und so attraktive Urlaubsländer wie Australien oder Neuseeland, bieten davon einiges!

Es können z.B. Freizeitbeschäftigungen wie Surfen, Tauchen, Bungeespringen, Fallschirmspringen, Climbing und andere, in Standard-Unfallversicherung ausgeschlossen sein. Falls solche Aktivitäten in Australien geplant sind, ist ein Blick in die Unterlagen sehr sinnvoll.

Reiseabbruch-Versicherung*

Die Reiseabbruchversicherung deckt Kosten, die durch einen vorzeitigen Abbruch von Reisen entstehen. Ob eine „Reiseabbruchversicherung“ Sinn macht, ist eine ganz persönliche Entscheidung. Abbruch wegen „Geldmangel“ oder einfach „keine Lust mehr“ gehören nicht zu erstattungsfähigen Gründen.

Die Fortsetzung der Reise muss unzumutbar sein. Die Versicherung tritt also nur in Kraft, wenn ein triftiger Grund vorliegt. Dazu gehört z.B.: schwerer Unfall oder Krankheit des Versicherten oder seiner mitreisenden Angehörigen (sofern sie im Vertrag erfasst sind). Ebenso unerwartete schwere Krankheiten oder Tod eines nahen Angehörigen in der Heimat, Einbruch in der Wohnung oder eine Kündigung des Arbeitsplatz.

In Betracht gezogen werden sollte dabei der Preis und die Dauer der Reise. Australien und Neuseeland liegen nicht gerade um die Ecke, die Entfernung in die Heimat ist groß. Ungeplante Kosten für einen Rückflug sind um einiges höher, als aus europäischen Urlaubszielen. Eine Frage die man sich stellen sollte ist, ob im privaten Umfeld eventuell ein erhöhtes Risiko für eine der oben genannten Situationen besteht.

Je nach Versicherungsunternehmen werden solche Versicherungen entweder als Einzelversicherung oder nur in Kombination mit einer Reiserücktritt-Versicherung angeboten.

Reisegepäck-Versicherung*

Eine Reisegepäckversicherung dient dazu, bei Verlust oder Diebstahl des Gepäcks finanziellen Ersatz, bis zu einer vereinbarten Höhe zu leisten. Allerdings bauen Versicherung große Hürden in die Bedingungen ein. Es wird sehr genau geprüft bevor eine Leistung erbracht wird. Selbst Stiftung Warentest rät dazu von solchen Versicherungen die Finger zu lassen.

Geht zum Beispiel Gepäck auf dem Flug verloren, ist sowieso erst mal die Airlines in der Pflicht. Geld und Kreditkarten werden von keinem Anbieter abgedeckt. Wertsachen (Mobiltelefon, Laptops, Fotoausrüstungen und ähnliches) nur unter sehr hohen Auflagen! Wenn überhaupt, müssten Wertsachen in verschlossenen und nicht einsehbaren Kofferräumen liegen. So etwas hat jedoch kaum ein Camper.

Schmuck ist bei jedem Anbieter ausgeschlossen. Er muss immer sicher verwahrt werden (z.B. Schließfach od. Hotel-Tresor).

Diebstahl von Gepäck aus Mietfahrzeugen wird ebenfalls nur unter sehr strengen Auflagen versichert. Beispielsweise nur tagsüber zwischen 6 bis 22 Uhr und nur auf offiziellen Campingplätzen. Hierfür sind dann ggf. Zusatzpolicen abzuschließen.

Preise für solche Versicherung richten sich nach der Länge der Reise, Auflagen, Umfang und Vertragslaufzeit. Sie liegen zwischen 30,- und 120,- Euro ohne Zusätze.

Unser Fazit: Nicht sinnvoll. Besser für das Geld sich dann lieber einen kleinen TRAVELSAFE anschaffen, der auch noch zu Hause gute Dienste leisten kann.

Handy-Versicherungen*

Wie beim Reisegepäck, sind unserer Meinung nach Handy-Versicherungen nicht wirklich sinnvoll. Die Hürden für eine Erstattung sind sehr hoch. Wo das Handy überall „nicht“ sein darf – falls es gestohlen wird – sind genau die Situationen, für die man so eine Versicherung eigentlich bräuchte.

Außerdem gibt es nicht immer Ersatz in Form von Bargeld, wie die Stiftung Warentest herausgefunden hat. Manchmal gibt es nur ein „gebrauchtes Mobiltelefon“ als Ersatz.

* Wichtiger Hinweis

Unsere Webseite MietCamper Australien, stellt Information für Reisende zur Verfügung, um die Planung einer Reise zu erleichtern und Nutzer auf die besonderen Aspekte eines solchen Projektes hinzuweisen.
Auch wenn wir uns bemühen gewissenhaft zu recherchieren und eigene, gemachte Erfahrungen einbringen, können sich Fehler einschleichen. Beachte zudem, dass alle Inhalte ständiger Veränderung unterliegen. Sie können falsch und/oder auch unvollständig und/oder veraltet sein. Eine Garantie für die Richtigkeit aller gemachten Angaben können wir daher weder für Inhalt noch für den aktuelle Zeitraum auf unserer Webseite MietCamperAustralien.de übernehmen.

Es gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen der verlinkten bzw. empfohlenen oder erwähnten Anbieter

Nutze, insbesondere bei individuellen rechtlichen, finanziellen und medizinischen Anliegen, unbedingt die Möglichkeit durch entsprechende Beratungsstellen oder Fachleuten wie Rechtsanwälten, Steuerberatern oder Medizinern.

Aktualisiert am: 26.11.2021

Kontakt

MietCamper Australien
Thorwaldsenstr. 26
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