Versicherungens-Ausschlüsse

Ausschlüsse bei den Fahrzeug-Versicherungen

Wann etwas nicht versichert ist!

Selbst mit der besten Versicherung kann es Schäden geben, die nicht abgedeckt sind. Eine Auswahl der klassischen Ausschlüsse stellen wir hier vor.

Schnelle Übersicht

  • Alle Vermieter führen die Ausschlüsse in ihren Vertragsbedingungen (Terms & Conditions) ausführlich auf.
  • Dazu können einige Strecken, Regionen und Inseln gehören.
  • Manche Routen benötigen eine Genehmigung vorab durch den Vermieter!
  • Die Nutzung des Campers unterliegt Einschränkungen.
  • Fahrlässigkeit (Careless driving) kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen!

Mit einer Camper Premium-Versicherung ist man in Australien deutlich besser unterwegs, als nur mit der Standard-Versicherung. Hält man sich an die Verkehrsregeln und Vorgaben der Vermieter, ist die Rundreise im Camper entspannt.

Aber egal welche Versicherung man wählt. Ausschlüsse von der Leistung, gibt es bei allen Optionen und Vermietern. In ihren Mietbedingungen (Terms & Conditions oder T&Cs) sind diese immer im Detail aufgeführt. Dazu können bestimmte Regionen, Strecken aber auch die Art der Nutzung von Campern gehören.

Leistungen werden ausgeschlossen, wenn ein Bruch der Vereinbarung vorliegt oder falsches Verhalten im Straßenverkehr. Beispielsweise wenn die australischen Polizei Fahrlässigkeit (careless driving) feststellt. Was das genau bedeutet erklären wir weiter unten.

Hinweis:
Die folgenden Ausschlüsse sollen einen schnellen und einfachen Überblick ermöglichen. Sie erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Letztlich sind allein die Bedingungen (T&C) der  Vermieter und die australischen Gesetze maßgebend.

Straßen, Strecken und Regionen*

Fahrten über Sand-, Schotter- oder Kieswege schließen alle Vermieter für Fahrzeuge „ohne Vierradantrieb“ grundsätzlich aus! Das bedeutet: Straßen OHNE eine versiegelte Oberfläche (unsealed road), dürfen mit normalen Campern nicht befahren werden. Dazu zählen u.a. auch Strände. Als versiegelt gelten nur „durchgehend asphaltierte oder betonierte“ Straßen.

Nur Allrad-Fahrzeuge – in Australien „4WD“ genannt – dürfen diese Schotterwege befahren! Es gibt allerdings für 2WD-Camper „eine“ Ausnahme: Nicht asphaltierte Zufahrtswege! Sofern sie als Zubringer zu Campingplätzen oder Grundstücken führen, darf man sie auch mit einem normalen Camper (oder Miet-PKW) befahren. Dafür geben die Vermietern eine maximale Länge in ihren Geschäftsbedingungen (T&C) vor. Sie liegen zwischen 500 Metern und 12 Kilometern*.

Manche Outback-Routen bedürfen Genehmigungen

Genauso gibt es bestimmte Regionen, die für Mietfahrzeuge ausgeschlossen sind oder die man nur mit einer offiziellen Genehmigung befahren kann. Dazu gehören einige Inseln wie Tasmanien oder Kangaroo Island. Aber auch Gebiete, die die indigenen Bevölkerung (Aborigines) selbst verwaltet.

Solche schriftlichen Genehmigungen – selbst für Fahrer von 4WD – sind bei einigen Outback-Routen vorgeschrieben. Beispielsweise bei Fahrten durch die Simpson Desert oder nach Cape York.

Für manche Routen bekommt man allerdings selbst mit einem 4WD-Camper keine Genehmigung. Dazu zählen die Insel K’gari (ehem. Fraser Island), die Canning Stock Route, der Old Gunbarrel Highway oder die Route nach Cape York zwischen Dezember und Mai.

Als Kunde von MietCamper Australien, informieren wir dich natürlich darüber! Eine vollständige Übersicht von Red Sands Camper, Britz und Apollo als PDF: Genehmigungspflichtige oder gesperrte Strecken für 4WD Camper.

Handhabung des Fahrzeuges*

Unsachgemäßer Umgang mit den Fahrzeugen sind auch in der Premium-Versicherung nicht abgedeckt. Die Mieter sind in diesen Fällen immer verantwortlich und haftbar. Dazu zählen u. a.:

  • Abschleppen andere Fahrzeuge, Boote oder Anhänger.
  • Fahren durch überflutete Straßen, Flüsse, Brandung oder anderer Wasserwege.
  • Zu geringer Öl- oder Wasserstand. Regelmäßige Kontrolle wird vorausgesetzt.
  • Nicht gemeldete Mängel oder Fehlfunktionen des Fahrzeuges.
  • Zündschlüssel im Fahrzeug lassen oder verlieren.
  • Das mitführen gefährliche Güter und dadurch entstandene Schäden.
  • Benutzen von falschem oder kontaminierten Kraftstoff.
  • Schäden an Dach, Dachaufbauten und Markisen. Zum Beispiel beim fahren in Parkhäuser, beim parken unter Bäumen und Vordächern.
  • Verlust von persönlichem Eigentum.

Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen (Terms & Conditions)*

Kein Anspruch auf Leistung durch die Versicherung besteht, wenn gegen Nutzungsbedingungen der Vermieter verstoßen wird. Einige Beispiele:

  • Fahren auf Untergründen, Strecken oder in Regionen die nicht für das Fahrzeug zugelassen sind.
  • Das Fahrzeug unter Drogen- und/oder Alkoholeinfluss fahren.
  • Schäden infolge von fahrlässigem oder mutwilligen Verhalten.
  • Verstöße gegen die Verkehrsordnung oder anderer Gesetze
  • Nicht im Mietvertrag registrierte Fahrer.
  • Wildunfall während der Dämmerung, außerhalb geschlossener Ortschaften.
  • Überschlag ohne Einwirkung Dritter. Es wird in Australien als „Single Vehicle Turn over“ bezeichnet.
  • Beförderung von mehr als der zugelassenen Passagierzahl.
  • Bergungskosten durch festgefahrene, eingesunkene oder eingekeilte Fahrzeuge.
  • Rauchen im Fahrzeug.

Fahrlässigkeit im Straßenverkehr (careless driving)

Das sogenannten „careless driving“, das bei Unfällen durch die australische Polizei festgestellt wird. Dazu zählt z.B.:

  • Überhöhte Geschwindigkeit
  • Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
  • Die falsche Fahrbahnseite benutzen.
  • Unfälle durch Übermüdung.
  • Überfahren roter Ampeln.

*Je nach Anbieter

Aktualisiert am: 22.06.2023

Kontakt

MietCamper Australien
Thorwaldsenstr. 26
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