Pflichten als Mieter

Motorraum im Hochdach-Camper

Wann Mieter in der Verantwortung sind.

Wer den Mietvertrag unterschreibt, übernimmt einen Camper aber auch Pflichten gegenüber dem Vermieter. Dazu gehört, das Fahrzeug pfleglich zu behandeln und die Bedingungen (Terms & Conditions) des Vermieters zu respektieren und zu befolgen.

Die Wichtigsten Punkte:

  • Die Terms & Conditions (Geschäftsbedingungen) des Vermieters lesen und beachten!
  • Wasser- und Ölstand regelmäßig kontrollieren.
  • Über Funktionsstörungen oder Schäden den Vermieter kurzfristig informieren.
  • Bei einem Unfall immer die Polizei rufen.
  • Camper pfleglich behandeln und nur wie zugelassen nutzen.
  • Verkehrsregeln beachten.
  • Weitere Vorgaben wie in den Terms & Coditions.

Pflichten die Mieter haben

Wer einen Camper übernimmt, kann natürlich davon ausgehen, dass am Fahrzeug alles in Ordnung ist. Der Tank, die Schmier- und andere Verbrauchsstoffe sind aufgefüllt und der Camper wurde einem letzten Check unterzogen.

Während der Reise ist man allerdings selbst in der Pflicht, die Dinge im Auge zu behalten. Dazu gehört den Ölstand des Motors und vor allem den Wasserstand des Kühlers regelmäßig zu prüfen. Eine augenscheinliche Prüfung auf Undichtigkeit, erwarten Vermieter sogar täglich vom Mieter. So auch in den Terms & Conditions (AGB) aller Vermieter ausgewiesen.

Was, wann prüfen!

Wer viele Kilometer mit dem Camper zurücklegt, dem sollte die regelmäßige Prüfung von Wasser & Öl ins Blut übergehen. Auf der Tour ergeben sich dafür viele Gelegenheiten.

Beispielsweise bevor man am Morgen mit dem Camper aufbricht. Jetzt kann man einen Blick auf den Stand des Kühlwassers werfen. Der Motor ist noch kalt und man verbrennt sich nicht die Finger. Anders als während der Fahrt, wenn das Kühlwasser sehr heiß ist.

Nicht nur im australischen Sommer – wenn das Thermometer mal über 40°C steigt – gehört ein regelmäßige Blick in den Motorraum zur Routine. Auch sonst sollte es in den täglichen Ablauf integriert werden. Natürlich werden Camper in den Werkstätten regelmäßig überprüft und gewartet. Aber selbst am neusten Modell kann mal eine mechanische Schwachstelle auftreten.

Den Ölstand immer bei warmen Motor prüfen. Tankstopps sind dafür eine gute Gelegenheit. Das Motoröl kann sich während des Tanken abkühlen und absetzen. Anschließend lässt es sich gefahrlos kontrollieren. Lange Fahrstrecken sind die in Australien meist die Regel. Da gehört der regelmäßige Blick auf den Öl-Peilstab zum Pflichtprogramm.

Motoröl Prüfung bei einem Hochdach Camper
Motoröl Prüfung bei einem Hochdach-Camper in Australien.

Motorschäden, durch zu niedriges Kühlwasser- oder Ölstände, wären eine teure Angelegenheit für den Mieter. Deshalb lieber etwas Zeit investieren und regelmäßig einen Blick auf die Pegelstände werfen.


Weitere Pflichten des Mieters

Beim Unfall

Immer die australische Polizei einschalten! Und auch der Vermieter des Campers muss IMMER informiert werden. Nur von ihm bekommt man genaue Informationen zum weiteren Vorgehen. Auch wenn wir euch gerne unterstützen, Vermittlern aus Europa, sind in solchen Fällen erst mal die Hände gebunden (siehe nächsten Abschnitt).

Bei Schäden

Dazu gehören Defekte, Fehlfunktion oder Beschädigung am Fahrzeug oder der Ausstattung. Solche Schäden melde bitte immer zuerst dem Vermieter in Australien. Und das sollte möglichst innerhalb von 24 Std. telefonisch erfolgen. Auch in solchen Fällen kann der Vermittler/Agent zunächst nichts selbst einleiten. Und das nicht nur wegen der Zeitverschiebung.

Uns fehlen wichtige Informationen. Beispielsweise über die Reparatur-Partner der Vermieter oder wo genau die Werkstatt sitzt. Aber auch welcher Pannendienst in der jeweiligen Region zuständig ist.

Keinesfalls sollte eine Instandsetzung oder Reparatur ohne Rücksprache mit dem Vermieter erfolgen. Reparaturen muss der Vermieter genehmigen und bestätigen. Man könnte sonst auf den Kosten sitzen bleiben.

Die Vermieter haben feste Vereinbarungen mit ausgewählten Werkstätten. Dadurch muss man sich kaum um etwas selber kümmern oder vorab auslegen.


In der Verantwortung und Haftung des Kunden liegen innerhalb der Mietzeit:

  • Während der Dämmerung (Morgens oder Abends) Schäden durch Wildunfall, außerhalb geschlossener Ortschaften.
  • Unfälle oder Überschläge ohne Einwirkung Dritter, mit Teil- oder Totalschaden, ein sogenannter „Single Vehicle Rollover“*.
  • Schäden wegen Nichtbeachtung der Verkehrsregeln oder anderweitiger Gesetze. Wenn die Polizei fahrlässiges Verhalten (careless driving) feststellt.
  • Nichtbeachten der Terms & Conditions (AGB) und dadurch resultierende Schäden.
  • Durch fahrlässiges oder mutwilliges Verhalten entstandene Schäden. So z.B. fahren unter Alkoholeinfluss, Übermüdung oder überhöhte Geschwindigkeit.
  • Verlust von persönlichem Eigentum.
  • Schäden an Unterboden, Dachaufbauten und Markisen*.
  • Bergung von eingesunkenen, festgekeilten oder festgefahrenen Fahrzeugen*.
  • verlorene Zündschlüssel*.

*sofern nicht durch Zusatz-Versicherungspaket ausgeschlossen.


Terms & Conditions der Vermieter:

Letztlich sind immer die Terms & Conditions (AGB) der Vermieter maßgebend. Missachtung dieser AGBs, selbst mit bestem Versicherungspaket, können den Verlust des Versicherungsschutzes bedeuten. Folgende Punkte gelten bei jedem Vermieter als Verstoß gegen ihre AGBs:

  • 2WD Fahrzeuge die auf unbefestigten Straßen (gravel roads) fahren. Ausnahmen siehe unten.
  • Nicht melden von Mängeln, Schäden oder Fehlfunktionen am Fahrzeug.
  • Schäden durch Wassereinbruch ins Fahrzeug. Zum Beispiel beim Durchfahren von überfluteten Straßen, Flüssen oder am Strand.
  • Fahren des Campers durch nicht registrierte Fahrer.
  • Abschleppen anderer Fahrzeuge mit dem Camper.
  • Besuch von Inseln (Tasmanien oder Kangaroo Island) ohne vorherige Rücksprache mit dem Vermieter.

Das befahren unbefestigter Kies- und Schotterstraßen (Gravel Roads), ist ein Punkt der immer wieder zu Unklarheiten führt. Was beachte werden sollte damit es hinterher nicht teuer wird:

  1. Nur Camper mit 4-WheelDrive dürfen auf Kies- oder Sandwegen (Gravel Roads) fahren.
  2. Beschädigung an Campern mit 2WD/Zweiradantrieb, die durch das Fahren auf nicht asphaltierten Straßen entstehen, sind nicht durch die Versicherungen gedeckt.
  3. Ausnahme: Anfahrten zu Campingplätzen oder Grundstücken, bis zu einer bestimmten Länge die in den jeweiligen T&Cs des Vermieters vorgegeben sind!

Aber selbst mit 4WD Campern darf nicht jede Straße in Australien befahren werden. So gibt es Outback-Routen, für die entweder eine ausdrückliche Genehmigung des Vermieters vorab eingeholt werden muss oder deren befahren grundsätzlich nicht erlaubt ist.

Hinweis: Es handelt sich bei diesem Artikel um eine hoffentlich hilfreiche „Übersicht“. Maßgeblich sind jedoch letztlich immer die Vorgaben der Vermieter die sich aus den jeweiligen Terms & Conditions ergeben !

Hinweise zur Camper Handhabe
In jedem Camper: Hinweise zur Handhabung

Aktualisiert am: 26.05.2023

Kontakt

MietCamper Australien
Thorwaldsenstr. 26
12157 Berlin
+49 (0)30 794 04 671
+49 (0)151 111 93 984
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