Versicherung für Australien

Reiseversicherungen für Australien

Was ist wichtig - Was ist sinnvoll

Für Reisen nach Australien gibt es Versicherungen die wirklich sinnvoll bzw. sogar wichtig sind.

Schnelle Übersicht:

  • Bereits bestehenden Versicherungen vor der Reise aufTauglichkeit für Australien prüften.
  • Spezielle Reiseversicherungen können sinnvoll sein.
  • Manche auch nur für besondere Lebensumstände bzw. Situationen.
  • Reise-Versicherungsprodukte haben sehr unterschiedliche Bedingungen. Persönliche Vorgaben sind entscheidend.
  • Reisegepäck-Versicherungen sind in der Regel sinnlos (Quelle: Stiftung Warentest).

Welche Versicherungen für Australien

Für Reisen, vor allem ins außereuropäische Ausland, können spezielle Reiseversicherungen sinnvoll sein. Manches ist aber auch bereits in denen eingeschlossen, die man ohnehin hat. Die Reise ist ein guter Zeitpunkt, seine bestehenden Versicherungen auf den Geltungsbereich zu überprüfen.

  • AUSLANDSKRANKEN-Versicherung: Unerlässlich für eine Australienreise
  • REISERÜCKTRITT-Versicherung: Empfehlenswert und sinnvoll
  • REISEHAFTPFLICHT-Versicherung: Bei Besitz einer Privathaftpflicht nicht zwingend notwendig.
  • PRIVATHAFTPFLICHT-Versicherung: Nicht nur auf Reisen eine gute Sache.
  • UNFALL-Versicherung: Wenn nicht schon vorhanden, überlegenswert auf Reisen.
  • REISEABBRUCH-Versicherung: Kann im Einzelfall & je nach persönlichen Umständen Sinn machen.
  • REISEGEPÄCK-Versicherung: Wenig sinnvoll. Hohe Hürden für Erstattung
  • HANDY-Versicherung: Siehe Reisegepäck.

Beachte bitte unseren Hinweis am Ende der Seite*


Die Auslands-Krankenversicherung (AKV)*

Auf unseren Karten der Krankenkassen steht es zu lesen: „Europäische-Krankenversicherungskarte„. Damit ist eigentlich klar: Für Australien ist eine gesonderte Auslandskrankenversicherung sinnvoll.

Es gibt sehr, sehr viele Anbieter. Die Preise bewegen sich zwischen ein paar Euros – bei kürzeren Aufenthalten – und mehreren hundert Euro bei monatelangen Reisen mit umfangreichen Leistungen. Damit hängte es zu allererst vom eigenen Reisevorgaben und Leistungswünschen ab. Das sind: Reisedauer, Alter, Vorerkrankungen, gewünschte Serviceleistungen und u. U. auch das Reiseland, z.B. bei einem Zwischenstopp in den USA. Dort gelten strengere Vorgaben.

Die Versicherungsbedingungen können, je nach Anbieter, sehr stark voneinander abweichen. Die Aufenthaltsdauer kann eingeschränkt sein, andere Anbieter unterscheiden sich nach eingeschlossenen Mitreisenden (z.B. mitreisende Kinder). Vor allem aber können sich „Leistungen“ sehr stark unterscheiden.

Alle Angebote zu vergleichen ist nicht immer einfach und bedarf etwas Zeit zum Lesen. Das mag etwas umständlich sein, ist aber angebracht. Es kann sich nicht nur finanziell sondern auch gesundheitlich lohnen! Erkrankung im Ausland sollen ja nicht noch zusätzlich zu hohen Arztrechnung führen.

Unsere Tipps:

– Hat man bereits eine Auslandskrankenversicherung (z.b. vom letzten Urlaub), prüfe ob sie für Australien in Bezug auf Laufzeit oder Ländereinschränkung gültig ist.

– Arztbesuchen in Australien erfordern eine Kreditkarte. Bei leichten Erkrankung und kleineren Verletzungen muss die Arztrechnung sofort vor Ort bezahlt werden (Belege aufheben!). Nach der Rückkehr – bei längerem Aufenthalt ggf. auch früher – können die Belege eingereicht und von der Versicherung zurückgeholt werden.

Bei schweren Verletzung und Erkrankungen mit stationärer Behandlung, werden Übernahme-Vereinbarung zwischen Arzt bzw. Krankenhaus und der Versicherung ausgetauscht.

– Auf Reisen die Versicherungsunterlagen dabei haben. Entweder in Kopie oder als Scan – z.B. abgelegt im Netz – sodass auch im Ausland darauf zugegriffen werden kann!


Die Reiserücktritt-Versicherung (RRV)*

Eine sinnvolle Versicherung, die man abschließen sollte. Sie kann mögliche Stornierungskosten ersetzen. Die können bei kurzfristig und unerwarteter Absage der Reise durch den Kunden entstehen. Ein Hinweis auf den Abschluss einer solchen RRV durch den Reiseveranstalter, gehört nicht nur zum guten Ton, sondern ist auch gesetzlich vorgeschrieben.

Die Versicherungsprämie richten sich nach dem Preis der Reise, den eingeschlossenen Gründen für die Absage und einem möglichen Eigenanteil (Selbstbehalt). Üblicherweise liegen sie bei 3-4% des Reisepreises.

Es gibt viele Gründe für die Absage einer Reise. Sie müssen jedoch immer wichtig sein. Die Versicherungsbedingungen geben das vor und die Versicherer schauen sich die Gründe genau an. Man muss sie belegen können, z. B. durch einen Arzt oder andere offizielle Bescheinigungen. Zu den Gründen zählen kann eine unerwartete Krankheit, Unfall oder Tod eines nahen Verwandten.

Nach einer Buchung einfach keine Lust mehr auf die Reise zu haben, ist kein erstattungsfähiger Rücktrittsgrund. Auch wenn vor Reiseantritt plötzlich die finanziellen Mittel fehlen ist das kein erstattungspflichtiger Grund.

Studierenden oder Schülern, die bei Prüfung durchgefallen sind und bereits bezahlte Reisen deshalb absagen wollen, haben wenig Chancen auf eine Erstattung.


Die Reisehaftpflicht-Versicherung*

Hier ist zu prüfen, ob die eigene „Privathaftpflicht“ nicht ohnehin diese Risiken abdeckt. Wenn ja, was oft der Fall ist und auch im Ausland gilt, ist eine spezielle „Reisehaftpflichtversicherung“ unnötig. Nur wenn sie für Australien nicht gilt oder man noch keine hat, ist es an der Zeit, über eine Privathaftpflichtversicherung nachzudenken.


Privathaftpflicht-Versicherung*

Die meisten von uns besitzen eine Privathaftpflichtversicherung. Sie ist sinnvoll, um im Schadensfall Ansprüche Dritter zu begleichen – zu Hause und auf Reisen. Sie deckt Schäden ab, die der Versicherungsnehmer im täglichen Leben fahrlässig an Personen oder Sachen anderer verursacht.

In der Regel gilt die Haftpflichtversicherung auch im Ausland. Man sollte dies jedoch überprüfen oder den Versicherungsberater fragen. Manche Versicherungen schließen bestimmte Länder aus. Zum Beispiel die USA!

Für alle, die durch die USA reisen! Viele Haftpflichtversicherungen verlangen für die USA einen Zusatz. Die hohen Schadenersatzansprüche, die in den USA möglich sind, schließen die meisten Standardverträge aus. Mit Zusatzvereinbarungen kann das Land in den Vertrag aufgenommen werden.

Die private Haftpflichtversicherung deckt jedoch keine Schäden ab, die mit einem gemieteten Fahrzeug verursacht werden. Solche Schäden sind nur durch die vom Vermieter zusätzlich angebotene Versicherung abgedeckt.


Unfallversicherung*

Eine Unfallversicherung kann sinnvoll sein. Sie sichert im Falle eines Unfalls nicht nur die unmittelbare medizinische Versorgung, sondern im Idealfall auch die Unfallfolgen ab. Welche das sind, steht in der Versicherungspolice.

Bei einer Unfallversicherung ist es wichtig zu wissen, welchen Geltungsbereich sie hat. Dazu gehört nicht nur, in welchen Ländern sie gilt, sondern auch, welche Aktivitäten eingeschlossen sind. So können bestimmte Sportarten ausgeschlossen sein. Und davon gibt es in so attraktiven Urlaubsländern wie Australien oder Neuseeland eine ganze Menge!

So können z.B. Freizeitaktivitäten wie Surfen, Tauchen, Bungee Jumping, Fallschirmspringen, Klettern u.a. in der Standardunfallversicherung ausgeschlossen sein. Wenn solche Aktivitäten in Australien geplant sind, ist ein Blick in die Unterlagen sehr sinnvoll.


Reiseabbruch-Versicherung*

Die Reiseabbruchversicherung deckt die Kosten, die durch den vorzeitigen Abbruch einer Reise entstehen. Ob eine Reiseabbruchversicherung Sinn macht, ist eine ganz persönliche Entscheidung. Abbruch wegen „Geldmangel“ oder einfach „keine Lust mehr“ sind keine erstattungsfähigen Gründe.

Die Fortsetzung der Reise muss unzumutbar sein. Die Versicherung leistet also nur, wenn ein triftiger Grund vorliegt. Dazu zählen zum Beispiel: schwerer Unfall oder schwere Erkrankung des Versicherten oder seiner mitreisenden Angehörigen (sofern diese im Vertrag mitversichert sind). Ebenso unerwartete schwere Erkrankung oder Tod eines nahen Angehörigen zu Hause, Einbruch in die Wohnung oder Kündigung des Arbeitsplatzes.

Der Preis und die Dauer der Reise sollten berücksichtigt werden. Australien und Neuseeland liegen nicht gerade um die Ecke, die Entfernung zur Heimat ist groß. Unvorhergesehene Kosten für einen Rückflug sind wesentlich höher als von europäischen Urlaubszielen. Eine Frage, die man sich stellen sollte, ist, ob im privaten Umfeld eventuell ein erhöhtes Risiko für eine der oben genannten Situationen besteht.

Je nach Versicherungsgesellschaft werden solche Versicherungen entweder als Einzelversicherung oder nur in Kombination mit einer Reiserücktrittsversicherung angeboten.


Reisegepäck-Versicherung*

Eine Reisegepäckversicherung dient dazu, bei Verlust oder Diebstahl des Reisegepäcks eine finanzielle Entschädigung bis zu einer vereinbarten Höhe zu leisten. Allerdings bauen die Versicherer hohe Hürden in ihre Bedingungen ein. Es wird sehr genau geprüft, bevor eine Leistung erbracht wird. Selbst die Stiftung Warentest rät, von solchen Versicherungen die Finger zu lassen.

Geht zum Beispiel das Gepäck auf dem Flug verloren, ist ohnehin erst einmal die Fluggesellschaft in der Pflicht. Geld und Kreditkarten sind bei keinem Anbieter versichert. Wertsachen (Handy, Laptop, Fotoausrüstung und Ähnliches) nur unter sehr hohen Auflagen! Wenn überhaupt, müssten Wertsachen in verschlossenen und nicht einsehbaren Kofferräumen aufbewahrt werden. Das hat aber kaum ein Camper.

Schmuck ist bei allen Anbietern ausgeschlossen. Er muss immer sicher aufbewahrt werden (z.B. Schließfach oder Hotelsafe).

Auch der Diebstahl von Gepäck aus Mietfahrzeugen ist nur unter sehr strengen Auflagen versichert. Zum Beispiel nur tagsüber zwischen 6 und 22 Uhr und nur auf offiziellen Campingplätzen. Gegebenenfalls müssen zusätzliche Policen abgeschlossen werden.

Die Preise für eine solche Versicherung richten sich nach Reisedauer, Auflagen, Umfang und Vertragslaufzeit. Sie liegen zwischen 30,- und 120,- Euro ohne Zuschläge.

Unser Fazit: Nicht sinnvoll. Besser für das Geld sich dann lieber einen kleinen TRAVELSAFE anschaffen, der auch noch zu Hause gute Dienste leisten kann.


Handy-Versicherungen*

Wie auch beim Reisegepäck halten wir Handyversicherungen für wenig sinnvoll. Die Hürden für eine Erstattung sind sehr hoch. Wo das Handy überall „nicht“ sein darf – im Falle eines Diebstahls – sind genau die Situationen, für die man eine solche Versicherung eigentlich bräuchte.

Außerdem gibt es nicht immer Ersatz in Form von Bargeld, wie die Stiftung Warentest herausgefunden hat. Manchmal gibt es nur ein „gebrauchtes Handy“ als Ersatz.


* Wichtiger Hinweis

Unsere Webseite MietCamper Australien, stellt Information für Reisende zur Verfügung, um die Planung einer Reise zu erleichtern und Nutzer auf die besonderen Aspekte eines solchen Vorhabens aufmerksam zu machen..
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Nutze, insbesondere bei individuellen rechtlichen, finanziellen und medizinischen Anliegen, unbedingt die Möglichkeit durch entsprechende Beratungsstellen oder Fachleuten wie Rechtsanwälten, Steuerberatern oder Medizinern.

Aktualisiert am: 27.05.2023

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